Andrang beim Amt für Migration und Integration

Ab heute gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Damit können Menschen schon nach fünf statt bisher acht Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie alle Bedingungen dafür erfüllen. Schon seit Wochen stapeln sich die Anfragen bei den Einbürgerungsbehörden - so auch beim Nürnberger Amt für Migration und Integration. Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch:

"Die Antragszahlen sind schon in die Höhe gegangen vor dem neuen Einbürgerungsrecht. Wir hatten 2018 gerade mal 1000 Einbürgerungen. Es hat sich meistens so eingependelt zwischen 1200 und 1500 und letztes Jahr hatten wir beispielsweise schon 2000. Das heißt wir haben schon das neue Staatsangehörigkeitsrecht einen Trend nach oben gehabt und der wird sich jetzt natürlich verstärken durch das neue Recht."

Alle Infos rund um Einbürgerungen und das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es hier!

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