Freispruch für Graffiti-Künstler

Im Verfahren um ein Graffiti, das Ministerpräsident Markus Söder in einer Art SS-Uniform zeigen soll, ist der angeklagte Künstler freigesprochen worden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht jetzt entschieden. Zuvor hatte das Nürnberger Amtsgericht den Künstler wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Nürnberger Landgericht hatte das Urteil später bestätigt. Dagegen hatte der Künstler Revision eingelegt. Der Mann hatte das Graffiti im Sommer vor 2 Jahren an eine Scheune in Katzwang gesprüht. Vor Gericht hatte der Mann stets bestritten, damit den Ministerpräsidenten abgebildet zu haben.

 

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