Feuerwerk an Silvester - Das müsst ihr wissen!

Die Feier an Silvester wird dieses Jahr etwas anders als in den vergangenen Jahren. Auf die große Fete und das Feuerwerk müssen wir dieses Jahr leider verzichten. Was ihr jetzt wissen müsst- findet ihr hier im Video:

Mit wie vielen Personen aus wie vielen Haushalten darf ich Silvester feiern?

  • Mit einer Person treffen ist erlaubt. Insgesamt gilt immernoch: 2 Haushalte und maximal 5 Personen.
Gibt es irgendwelche Ausnahmen?
  • Kinder unter 14 Jahren zählen da nicht mit rein.
Gilt an Silvester die Ausgangssperre oder gibt es da eine Ausnahme?
  • Nein, keine Ausnahme. Die Ausgangssperre von 21 Uhr bis  5 Uhr gilt auch an Silvester. Nach 21 Uhr dürft ihr das Haus nur noch mit triftigem Grund verlassen.
Darf ich dann nach Mitternacht noch nach Hause gehen?
  • Nein. Entweder vor 21 Uhr nach Hause gehen oder dort übernachten.
Darf ich mit Sekt auf der Straße anstoßen?
  • Nein. Es gilt die Ausgangssperre und Alkohol auf der Straße ist aktuell generell verboten.
Darf ich ein Feuerwerk zünden oder Böller und Raketen der letzten Jahre benutzen?
  • Nein. Dieses Jahr kein Feuerwerk, weder auf öffentlichen Plätzen, noch auf privatem Grund. Aber es gibt ein paar Ausnahmen.
Und welche sind das?
  • z.B. Eisfontänen, Knallerbsen, Wunderkerzen, Partyknaller oder allgemein Tischfeuerwerk sind noch erlaubt.
Was mache ich, wenn ich mich über Silvester und Neujahr krank fühle?
  • Über den Jahreswechsel sind die Arztpraxen geschlossen. Im Fall einer akuten Erkrankung könnt ihr die ärztlichen Bereitschaftspraxen ohne Termin aufsuchen oder unter der Nummer 116117 erreichen. Auch Hausbesuche sind möglich.

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