FFP2-Pflicht - Das müsst ihr über die Maske wissen!

In einer Pressekonferenz hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bekanntgeben, dass ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht gilt - beim Einkaufen und im Nahverkehr.
  • Für diese Maskenpflicht wird es eine Kulanzwoche geben; es wird nicht direkt ab dem 18. Januar 2021 sanktioniert.
  • Für Kinder unter 15 Jahren wird die Maskenpflicht nicht gelten.
  • Fürs Hilfsbedürftige werden 2.5 Millionen kostenlose FFP2- Masken bereitgestellt
Alle Infos und was der Ministerpräsident selbst gesagt hat, könnt ihr hier nachhören:


Wie ihr die FFP2-Maske richtig pflegt, könnt ihr hier nachlesen:

- von den Herstellern sind die Masken eigentlich als Einwegprodukte vorgesehen - man sollte die Masken also regelmäßig wechseln
- die Masken sollte man auf keinen Fall in die Mikrowelle, Wasch- oder Spülmaschine tun
- wenn sie defekt, direkt angehustet oder die Maske besonders beansprucht wurde, sollte man sie direkt wegschmeißen
- nicht zum Trocknen auf eine Heizung legen, da 30 bis 40 Grad Celsius die optimale Wachstumsbedingungen für Bakterien sind
- FFP2 Masken sollt man erst nach sieben Tagen wieder tragen; deswegen am besten 7 Masken besorgen und für jeden Tag eine nutzen
- dazwischen sollte man sie an einen Nagel/Haken oder einer Wäscheleine aufhängen
- beim Abnehmen der Maske sollte man die Vorderseite nicht berühren und sie in einem trockenen Raum sieben Tage unberührt lassen
- diesen Zyklus sollte man nur 5 Mal wiederholen

Man kann die Maske aber auch in den Ofen legen, dafür muss man Folgendes beachten:

- einen Tag vor Desinfektion im Raum trocknen lassen
- auf Rost mit Backpapier legen; Ofen auf 80 Grad Ober- Unterhitze vorheizen
- 60 Minuten bei ausreichend Abstand zu anderen Masken belassen
- Ofen zwischendurch nicht öffnen und die Maske auch im Ofen auskühlen lassen
- den Zyklus maximal 5 Mal wiederholen


2021 01 13 maskentypen

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