Uniklinikum Erlangen spricht sich für Widerspruchsregelung bei Organspenden aus

Alle Deutschen werden nach ihrem Tod Organspender, außer sie widersprechen zu Lebzeiten. Das sieht eine Organspendereform vor, die heute fraktionsübergreifend im Bundestag vorgestellt worden ist. Auch das Erlanger Uniklinikum spricht sich für die sogenannte Widerspruchregelung aus. Die Transplantationsbeauftragte Kerstin Benz sieht darin eher Entlastung als Bevormundung:
"Prinzipiell muss man sagen, dass mit der Widerspruchsregelung auch Angehörige entlastet werden, weil sie ja dann die Entscheidung nicht mehr treffen müssen. Und wenn man sich überlegt, dass man viele Menschen auf der Warteliste hat, dann finde ich es schon auch zumutbar, dass man einen Widerspruch zur Organspende dokumentieren muss. Jeder darf auch weiterhin ablehnen. Das finde ich immer sehr wichtig, dass es klar ist, dass man auch immer noch "nein" sagen darf".